Wo ist das Homeoffice eigentlich?

Wo ist das „Homeoffice“ eigentlich? Ist mit Homeoffice das mobile Arbeiten im Lieblingskaffee gemeint oder das fest eingerichtete Arbeitszimmer Zuhause? In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Homeoffice als Arbeitsort: Wo Sie Homeoffice machen können, dürfen, müssen und wo besser nicht.

Inhaltsverzeichnis

Homeoffice ist überall, solange es nicht im Büro ist

„Work is what you do, not where you go”, sagte der Wirtschaftsphilosoph Charles Handy. Mehr denn je, haben Menschen die Möglichkeit über den Arbeitsort und die Arbeitszeit zu entscheiden. Das Zeitalter der Digitalisierung hat unser Arbeitsleben umfassend flexibilisiert. Das Arbeiten im Homeoffice bietet viele Vorteile und Chancen. Wir können in den eigenen vier Wänden, mobil von unterwegs oder in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten. Mit Corona ist das Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten in der breiten Bevölkerung angekommen. Eine von der Bitkom während des Corona-Lockdowns durchgeführte Befragung kommt zum Ergebnis, dass die Hälfte aller Berufstätigen ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice gearbeitet hat. Vor der Pandemie lag die Quote noch bei rund 20 Prozent. 

Die Grafik verdeutlicht das Interesse der Deutschen an „Homeoffice“ auf Google in den letzten 5 Jahren.

Einige Unternehmen, die über einen hohen Digitalisierungsgrad und eine agile Führungskultur verfügen, konnten in der Corona-Zeit quasi nahtlos den Arbeitsort flexibilisieren. Für die meisten Unternehmen und Mitarbeiter ist das Arbeiten im Homeoffice jedoch eine komplett neue Erfahrung und bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich. Eine der vielen Fragen ist, wo Homeoffice möglich ist.

Wo ist das Homeoffice Zuhause?

Als Homeoffice wird im allgemeinen Sprachgebrauch jeder Arbeitsort außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers verstanden. Synonym zu Homeoffice wird auch gerne von „mobilem Arbeiten“ oder im englischen von „Remote Work“ gesprochen. Das Homeoffice kann im Grunde überall sein, nur nicht im Gebäude des Arbeitgebers. Arbeitsorte für das Homeoffice sind beispielsweise: Zuhause am Küchentisch, im Garten, im Zug, am Strand, im Lieblingskaffee oder in einem Co-Working Space. Der Phantasie und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Solange die Stromversorgung für den Laptop und die Internetverbindung sichergestellt sind, kann jeder Ort für die mobile Arbeit genutzt werden. Übrigens: Wenn Sie in England auf dem Weg ins „Home Office“ sind, dann könnte das auch als „Innenministerium“ verstanden werden.

Wo Sie lieber nicht Homeoffice machen sollten

Viele Orte können als Homeoffice genutzt werden, doch nicht jeder ist für mobiles Arbeiten geeignet bzw. angemessen. So kann es bei einer Videokonferenz zu Irritation führen, wenn Mitarbeiter mit freiem Oberkörper am Pool zu sehen sind, während andere wiederum im Businessoutfit im Arbeitszimmer sitzen. 

Der Datenschutz und die Datensicherheit zählen zu den typischen Risiken im Homeoffice. Nicht jeder unbeteiligte Dritte darf und sollte ihre Daten sehen oder Gespräche hören können. Hierbei geht es um den möglichen Schutz von vertraulichen Betriebsinformationen oder den Schutz von Personendaten, der in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt ist. Wenn Mitarbeiter beispielsweise Kundendaten in einem Kaffee, also einem öffentlichen Raum, bearbeiten, könnte das zumindest aus Sicht der DSGVO ein unzulässiger Arbeitsort für Homeoffice sein. 

Da der Datenschutz und die IT-Sicherheit Hand in Hand gehen, ist es ratsam bei der Wahl des mobilen Arbeitsplatzes die IT-Sicherheitsrisiken abzuschätzen. Klassische Beispiele für IT-Sicherheitsrisiken sind beispielsweise unsichere, öffentliche Internetzugänge oder unverschlüsselte Datenverbindungen zum Unternehmensrechner. Eine VPN Verbindung und verschlüsselte WLAN Internetzugänge helfen, die Risiken für Cyberangriffe zu reduzieren. 

Kurzum: An einigen Orten „können“ Sie Homeoffice machen, an anderen sollten Sie es nicht. Doch wo „muss“ man Homeoffice machen?

Wo „muss“ das Homeoffice sein?

In der Regel besteht beim Thema „Homeoffice“ keine vertragliche Vereinbarung. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die Regeln, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens gelten auch außerhalb der Räumlichkeiten Gültigkeit behalten. Die für „Homeoffice“ wichtigen Themen wie Arbeitsort, Arbeitszeit, Datenschutz oder technische Infrastruktur werden in der Realität selten gesondert geregelt. Deshalb kann der Mitarbeiter in der Regel selbst entscheiden, wo sich das Homeoffice befinden soll. 

Anders verhält es sich, wenn Unternehmen und Mitarbeiter vertraglich vereinbaren, dass der Arbeitsort außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgen soll bzw. muss. In diesem Fall wird von „mobiler Telearbeit“ oder „Teleheimarbeit“ gesprochen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeit?

Telearbeit bezeichnet alle Formen der verteilten Aufgabenbewältigung unter Nutzung raum- und zeitüberbrückender Telemedien. Anders formuliert: Als „Telearbeit“ werden Formen der Arbeitsorganisation genannt, bei denen Mitarbeiter außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten und hierfür Laptop, PC, Telefon und Internet nutzen. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Arbeit von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden oder von unterwegs, also mobil, erfolgt. Wenn die Arbeit *gelegentlich* außerhalb des gewohnten Büros stattfindet, wird von *alternierender Telearbeit* bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch von „Homeoffice“ gesprochen. Bei der Teleheimarbeit hingegen arbeitet der Mitarbeiter *regelmäßig* in den privaten Räumen. Hierzu treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine klare Vereinbarung, u.a. zum Arbeitsort, dem „Telearbeitsplatz. Für die Ausstattung des Telearbeitsplatzes ist laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Arbeitgeber verantwortlich. 

In § 2 Abs.7 ArbStättV heißt es: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“

Wo darf „mobil“ gearbeitet werden?

Im Gegensatz zur alternierenden Telearbeit ist das „mobile Arbeiten“ weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden. Die Mitarbeiter können von beliebigen anderen Orten mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen erledigen. Auch hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz unterscheidet sich die mobile Arbeit von Homeoffice. Darüber hinaus müssen Homeoffice und Telearbeit auch vom rechtlichen Begriff der Heimarbeit abgegrenzt werden. Das Heimarbeitsgesetz beschreibt eigene Vorschriften und Gesetze für diese besondere Mitarbeitergruppe.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Telearbeit?

Ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland (noch) nicht. Allerdings hat der Bundesarbeitsminister im April 2020 angekündigt, bis zum Herbst einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg bringen zu wollen. Nach aktueller Gesetzeslage dürfen Mitarbeiter also nicht grundsätzlich vom Unternehmen verlangen, zu Hause arbeiten zu dürfen.

Die verschiedenen Arbeitsorte der Telearbeit in der Kurzübersicht:

  • Der Teleheimarbeitplatz ist permanent zu Hause. In der Call- und Contact-Center-Branche hat sich in den vergangenen Jahren überwiegend der Begriff Work@Home etabliert. 
  • Bei der alternierenden Telearbeit hingegen wechseln einzelne Arbeitsplätze. Sie befinden sich teilweise zu Hause und teilweise im Büro. Begrifflich wird auch Homeoffice verwendet. 
  • Beim Satellitenbüro und Nachbarschaftsbüro sind Betriebsabteilungen ausgelagert. Die Arbeitsplätze liegen teilweise oder permanent wohnortnah. 
  • Das Teleservicecenter oder Telecenter ist ein wohnortnahes Dienstleistungsangebot für dezentrale Unternehmen. In diesen Centern wird die für die Arbeit notwendige Infrastruktur (Schreibtisch, Internet, etc.) bereitgestellt, wobei die Kosten von verschiedenen Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. 
  • Bei der mobilen Telearbeit sind einzelne oder beliebige Arbeitsplätze teilweise oder permanent an beliebigen Orten. Es wird auch der Begriff Teleaußenarbeit benutzt. 
  • On-site-Telearbeit bezeichnet die Ausführung von Telearbeit im Gebäude und bei Nutzung der Infrastruktur eines Fremdunternehmens.

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