Das Wichtigste zu Home-Office, Telearbeit & mobilem Arbeiten

Wo ist das Home-Office eigentlich? Was ist die Telearbeit? Und wie unterscheidet sich mobiles Arbeiten von alternierender Telearbeit? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Inhaltsverzeichnis
Home-Office liegt im Trend

„Work is what you do, not where you go”, sagte einst der Wirtschaftsphilosoph Charles Handy. Wir können Zuhause, mobil von unterwegs oder im Büro des Arbeitgebers arbeiten – Hauptsache die Arbeit wird getan. 

Im Zeitalter der Digitalisierung haben Arbeitnehmer mehr denn je die Möglichkeit über den Arbeitsort und die Arbeitszeit zu entscheiden. Bereits vor Corona lagen mobiles Arbeiten, Homeoffice und Remote Work im Trend. Die Pandemie wirkte zuletzt also Turbo für den Megatrend Arbeitsortflexibilisierung. Derzeit arbeiten mehr als 50 Prozent der Beschäftigten ganz oder teilweise am häuslichen Arbeitsplatz. 

Unternehmen, die über einen hohen Digitalisierungsgrad und eine agile Führungs– und Vertrauenskultur verfügen, konnten während der Pandemie quasi nahtlos den Arbeitsort flexibilisieren und in Rekordzeit professionelle Homeoffice-Strukturen einführen (Praxisbeispiel: asf GmbH). 

Für die meisten Unternehmen und Mitarbeiter ist das Arbeiten im Homeoffice jedoch eine komplett neue Erfahrung und eher eine Notlösung, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Entsprechend vielfältig sind die umgangssprachlichen Definitionen von Home-Office, Mobile-Office und Telearbeit.

Definition: Was ist Home-Office

Als Homeoffice wird im allgemeinen Sprachgebrauch jeder Arbeitsort außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers verstanden. Synonym zu Homeoffice wird umgangssprachlich auch „mobiles Arbeitenoder „Remote Work“ verwendet. 

Das Homeoffice kann im Grunde überall sein, nur nicht im Bürogebäude des Arbeitgebers. Arbeitsorte für das Homeoffice sind beispielsweise: Zuhause am Küchentisch, im Garten, im Zug, am Strand, im Lieblingskaffee oder in einem Co-Working Space. 

Der Phantasie und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Solange die Stromversorgung für den Laptop und die Internetverbindung sichergestellt sind, kann jeder Ort als Arbeitsplatz dienen. Und weil man im Grunde überall arbeiten kann, wird auch von mobiler Arbeit gesprochen. 

Das mobile Arbeiten ist eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens. Beschäftigte, die mobil arbeiten, haben weder im Büro noch zu Hause einen festen Arbeitsplatz. Sie erbringen ihre Leistung, ohne dass der Arbeitsplatz vorgegeben ist.

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Teleheimarbeit, alternierende Telearbeit und mobile Telearbeit

Telearbeit bezeichnet alle Formen der verteilten Aufgabenbewältigung unter Nutzung raum- und zeitüberbrückender Telemedien. Anders formuliert: Als Telearbeit werden Formen der Arbeitsorganisation genannt, bei denen Mitarbeiter außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten und hierfür Laptop, PC, Telefon und Internet nutzen – ganz gleich ob es sich um einen Geschäftsrechner oder privater PC handelt.  

Im rechtlichen Kontext wird die Teleheimarbeit, die alternierende Telearbeit und die mobile Telearbeit unterschieden. 

Die Teleheimarbeit wird auch kurz Telearbeit genannt und meint im Grunde das „Homeoffice“ in Verbindung mit einem festen Arbeitsplatz, der sich meistens Zuhause beim Beschäftigten befindet. 

Die alternierende Telearbeit bedeutet, dass ein Beschäftigter abwechselnd bzw. zeitweise Zuhause und im Firmengebäude arbeitet. Bei der „Teleheimarbeit“ hingegen arbeitet der Mitarbeiter regelmäßig in den privaten Räumen. In der Praxis ist die alternierende Telearbeit eine weit verbreitete Arbeitsorganisation und wird auch als hybride Organisation bezeichnet. 

Anders als die Telearbeit gibt es bei der mobilen Telearbeit keinen fest vereinbarten Arbeitsplatz. Insofern ähneln sich die Definitionen von mobile Telearbeit und mobile Arbeit.

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Der sichere Telearbeitsplatz

Viele Orte können als Homeoffice genutzt werden, doch nicht jeder ist geeignet bzw. angemessen. So kann es bei einer Videokonferenz zu Irritation führen, wenn Mitarbeiter mit freiem Oberkörper am Pool zu sehen sind, während andere im Büro oder Arbeitszimmer sitzen.  

Die Datensicherheit und Datenschutz im Homeoffice sind brisante Herausforderungen und zählen zu den typischen Risiken im Homeoffice. Nicht jeder unbeteiligte Dritte darf und sollte ihre Daten sehen oder Gespräche hören können. Hierbei geht es um den möglichen Schutz von vertraulichen Betriebsinformationen oder den Schutz von Personendaten, der in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt ist. Wenn Mitarbeiter beispielsweise Kundendaten in einem Kaffee, also einem öffentlichen Raum, bearbeiten, könnte das zumindest aus Sicht der DSGVO ein unzulässiger Arbeitsort für Homeoffice sein. 

Da der Datenschutz und die IT-Sicherheit Hand in Hand gehen, ist es ratsam bei der Arbeitsplatzwahl die IT-Sicherheitsrisiken abzuschätzen. Klassische Beispiele für IT-Sicherheitsrisiken sind beispielsweise unsichere, öffentliche Internetzugänge oder unverschlüsselte Datenverbindungen zum Unternehmensrechner. Technische Maßnahmen wie beispielsweise eine VPN Verbindung helfen, das Risiko von Cyberangriffen und Datendiebstahl zu reduzieren.  

Für die Ausstattung des Telearbeitsplatzes ist laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Arbeitgeber verantwortlich.  

In § 2 Abs.7 ArbStättV heißt es: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“ 

Im Sinne eines sicheren Telearbeitsplatzes sollten Arbeitgeber technisch-organisatorische Maßnahmen umsetzen, um den Datenschutz im Homeoffice, die Datensicherheit und die IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Homeoffice Vereinbarung

In der Regel wird gelegentliches bzw. kurzfristiges Homeoffice vom Arbeitgeber stillschweigend hingenommen oder geduldet. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Regeln, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens gelten auch außerhalb der Räumlichkeiten Gültigkeit behalten. 

Es empfiehlt es sich jedoch wichtige Themen wie Arbeitsort, Arbeitszeit, Datenschutz oder technische Infrastruktur in einer Homeoffice-Vereinbarung zu regeln. Anders verhält es sich, wenn Unternehmen und Mitarbeiter vertraglich vereinbaren, dass der Arbeitsort außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers erfolgen soll bzw. muss. In diesem Fall müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine klare Vereinbarung, u.a. zum Arbeitsort, dem „Telearbeitsplatz“ treffen.

Homeoffice-Pflicht und Recht auf Homeoffice

Einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland (noch) nicht. Allerdings gibt es Bemühungen des Bundesarbeitsministers ein entsprechendes Gesetz („Recht auf Homeoffice“) auf den Weg zu bringen. Nach aktueller Gesetzeslage hat der Arbeitnehmer kein Recht auf Homeoffice und keinen Rechtsanspruch auf einen Telearbeitsplatz. 

Eine temporäre Ausnahme bildet die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, kurz Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese ist am 27.1.21 in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 15.3.21. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung statuiert eine temporäre „Home-Office-Pflicht“.

Definitionen in der Übersicht
  • Der Teleheimarbeitplatz ist permanent zu Hause. In der Call- und Contact-Center-Branche hat sich in den vergangenen Jahren überwiegend der Begriff Work@Home etabliert.  
  • Bei der alternierenden Telearbeit hingegen wechseln einzelne Arbeitsplätze. Sie befinden sich teilweise zu Hause und teilweise im Büro. Begrifflich wird auch Homeoffice verwendet.  
  • Beim Satellitenbüro und Nachbarschaftsbüro sind Betriebsabteilungen ausgelagert. Die Arbeitsplätze liegen teilweise oder permanent wohnortnah.  
  • Das Teleservicecenter oder Telecenter ist ein wohnortnahes Dienstleistungsangebot für dezentrale Unternehmen. In diesen Centern wird die für die Arbeit notwendige Infrastruktur (Schreibtisch, Internet, etc.) bereitgestellt, wobei die Kosten von verschiedenen Arbeitgebern gemeinsam getragen werden.
  • Bei der mobilen Telearbeit sind einzelne oder beliebige Arbeitsplätze teilweise oder permanent an beliebigen Orten. Es wird auch der Begriff Teleaußenarbeit benutzt.
  • On-site-Telearbeit bezeichnet die Ausführung von Telearbeit im Gebäude und bei Nutzung der Infrastruktur eines Fremdunternehmens.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und der vorliegende Artikel lediglich ein Informationsangebot darstellt. Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Des Weiteren haben wir im Artikel aus Gründen der Einfachheit die männliche Schreibweise der „Mitarbeiter“ gewählt. Gemeint sind selbstverständlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen. Gleichberechtigung und Vielfalt sind uns wichtig!

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