Das Ende der Homeoffice Pflicht für Arbeitgeber

Mit dem Ende der Homeoffice-Pflicht wollen viele Beschäftigte gar nicht mehr zur altbekannten Präsenzpflicht zurückkehren. Arbeitgeber müssen nun zwischen unterschiedlichen Remote Work Strategien wählen und diese professionalisieren.

Inhaltsverzeichnis

Die Homeoffice Pflicht endet, die Corona-Arbeitsschutzverordnung bleibt

Die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen enden am 19. März 2022. Gleichzeitig tritt am 20. März 2022 die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Mai 2022. Entsprechend der Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung können Arbeitgeber – müssen aber nicht mehr – die Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Bedingungen hierfür sind, dass keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, das Arbeiten im Homeoffice im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt und im Einvernehmen mit den Beschäftigten erfolgt.

Infografik: Beschäftigte im Homeoffice vor, während und nach der Pandemie
Infografik: Anteile der Beschäftigten im Homeoffice vor, während und nach der Pandemie

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil müssen Unternehmen und Arbeitgeber Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um auch weiterhin Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Hierzu können neben Maßnahmen zur Umsetzung gemäß der AHA+L-Regel auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte gehören. Als mögliche Maßnahmen nennt das Bundesarbeitsministerium die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen wie Großraumbüros und das Angebot von Homeoffice.

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Arbeitgeber müssen entscheiden, ob sie Remote Work professionalisieren

Betriebe und Arbeitgeber stehen am Scheideweg und müssen nun grundsätzlich entscheiden, wie sie mit Homeoffice und Remote Work umgehen möchten.

  • dezentrales Arbeiten professionalisieren (full remote)
  • altbekannte Präsenzpflicht wiedereinführen (no remote)
  • hybrides Arbeiten etablieren (hybrid)

Die Präsenzpflicht wurde in den meisten Unternehmen über Jahrzehnte praktiziert. Remote Work, Homeoffice und Telearbeit waren eher Ausnahmen. Die Prozesse für das Arbeiten im Büro vor Ort sind etabliert und in den Unternehmensstrukturen nach wie vor fest verankert. Entsprechend stark ausgeprägt ist das Bedürfnis der Führungskräfte aber auch der Beschäftigten wieder in Präsenz zu arbeiten und in alte Kontroll- und Kommunikationsmuster zurückzukehren

Der Gegenentwurf zur Arbeit in Präsenz ist die Arbeit in Distanz. Mit Ausbruch der Pandemie mussten viele Menschen im Homeoffice arbeiten und lernten die Vorteile von Remote Work kennen und schätzen. Sie wollen zum großen Teil gar nicht mehr zur altbekannten Präsenzpflicht zurückkehren. Arbeitgeber, die zu alten Arbeitsstrukturen zurückkehren möchten, stehen vor dem Dilemma, dass die Beschäftigten nicht oder nur Widerwillen mitziehen und mittelfristig zu Arbeitgebern wechseln werden, die Remote Work anbieten.

Hybrides Arbeiten ist das New Normal

Die große Mehrheit der Unternehmen wird die Vorteile beider Welten zu kombinieren versuchen und „hybrides Arbeiten“ als Mischform anbieten, also das teilweise arbeiten in Präsenz und in Distanz. Bei diesem Ansatz ist die Gefahr groß, dass die Distanzarbeit nicht gleichwertig zur Präsenzarbeit betrachtet wird und nötige Schritte zur Professionalisierung von dezentralen Arbeits- und Organisationsstrukturen im Sinne der Produktivität, Effizienz, Sicherheit und Unternehmenskultur ausbleiben. Das betrifft Themen wie Personalauswahl, Führen auf Distanz, Unternehmensorganisation, IT-Struktur, Datenschutz und Datensicherheit.

Arbeitgeber sind nun gefordert, „Provisorien“ konsequent und wirksam durch langfristig ausgerichtete Remote Work Strategie abzulösen und Betriebsstrukturen zu schaffen, die flexible Arbeitsorte ermöglichen. Hybrides Arbeiten ist das „New Normal“ der modernen Arbeitswelt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und der vorliegende Artikel lediglich ein Informationsangebot darstellt. Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Des Weiteren haben wir im Artikel aus Gründen der Einfachheit die männliche Schreibweise der „Mitarbeiter“ gewählt. Gemeint sind selbstverständlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen. Gleichberechtigung und Vielfalt sind uns wichtig!

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